Fair im Verkehr
Fair im Verkehr – Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt
Immer mehr flüchten anstatt sich zu stellen
Mit den Gedanken noch bei der Arbeit oder schon zuhause bei den Kindern – ein unaufmerksamer Moment reicht und es ist passiert: beim Einparken oder Rangieren ein anderes Auto touchiert.

Wer sich jetzt aus dem Staub macht, begeht Fahrerflucht. Auch dann, wenn er am Unfallort seine Kontaktdaten hinterlässt. Schon kleinste Kratzer oder Beulen werden laut Gesetz als Schaden definiert. Fahrerflucht ist eine Straftat und kann weitreichende und teure Folgen haben. 

Wann spricht man von einer Fahrerflucht?

Wenn ein Verkehrsteilnehmer einen Unfall verursacht ohne Maßnahmen einzuleiten wie Erste Hilfe zu leisten oder die Polizei zu verständigen. Das Gleiche gilt für Unfallbeteiligte, auch wenn sie den Unfall nicht verursacht haben.

Gibt es Ausnahmen?

Wenn der Unfallverursacher sich auf den Weg macht, um Hilfe für die Verletzten zu suchen.

Fahrerflucht mit Personenschaden

Kommt eine Person zu Schaden und der Unfallverursacher flüchtet, muss dieser aufgrund unterlassener Hilfeleistung mit einer Strafanzeige hinsichtlich fahrlässiger Körperverletzung rechnen. 

Fahrerflucht aufgrund von Alkoholkonsum

Wer unter Alkoholeinfluss einen Unfall verursacht, muss mit einer hohen Strafe rechnen. Kommt dann noch Fahrerflucht hinzu, erhöht das den Strafbestand erheblich – auch wenn keine Person verletzt wurde.

Was tun, wenn ich geschädigt wurde und der Verursacher flüchtig ist?
  • Nehmen Sie Kontakt mit der Polizei auf.
  • Suchen Sie nach Zeugen.
  • Nach 24 Stunden können Sie eine Anzeige gegen Unbekannt erstatten.
Zweite Chance für Flüchtige

Unter Schock oder unter Zeitdruck: Verlässt der Verursacher unerlaubt die Unfallstelle und stellt innerhalb von 24 Stunden Selbstanzeige, kann dieser bei kleineren Schäden wie Parkschäden mit einer milderen Strafe rechnen. 

Zeugen

Wenn Sie eine Unfallflucht beobachten, merken Sie sich die Autofarbe, das Fabrikat und den Typ. Im besten Fall notieren Sie sich das Kennzeichen. Tätigen Sie dann den Notruf über die 110 und informieren die Polizei.

Vorgetäuschte Unfallflucht

Keine gute Idee! Bei einer vorgetäuschten Unfallflucht handelt es sich ebenfalls um eine Straftat. Unsere Experten können ermitteln, ob es sich um einen Lackabrieb oder um einen Abrieb von Baum oder Stein / Mauer handelt. Peinlich und teuer, wenn sich die vermeintliche Unfallflucht als selbst verschuldeter Schaden herausstellt.

Strafmaß

Jeder Fall von Fahrerflucht ist eine Straftat, und kommt grundsätzlich zur Anklage. Der Flüchtige riskiert:

  • eine empfindliche Geldstrafe, im schweren Fall sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren
  • ein Fahrverbot, bei einem gravierenden Schaden der Entzug des Führerscheins
  • 2 bis 3 Punkte in Flensburg

Jede Unfallflucht wird individuell bewertet. 

In 2023 kam es im Kreis Soest zu 1.898 Unfallfluchten und 103 Unfallfluchten mit Personenschaden. Das sind mehr als 5 Unfallfluchten pro Tag! Seit 2020 sind die Unfallfluchten um 23 Prozent gestiegen, bei den Fluchten mit Personenschaden handelt es sich sogar um eine Steigerung von 37 Prozent. Der Trend zeigt auch, wie sich das Verhalten in den letzten Jahren entwickelt hat und das Verantwortungsbewusstsein der Bürger abnimmt. 

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In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110