Reporter mit Kameras und Mikrofonen
Kommunikation
Die im Grundgesetz garantierte Pressefreiheit ist eines der herausragenden Merkmale eines demokratischen Rechtsstaates. Polizeiliches Handeln transparent und verständlich zu machen, das ist das Ziel unserer Kommunikation.

Die im Grundgesetz garantierte Pressefreiheit ist eines der herausragenden Merkmale eines demokratischen Rechtsstaates. Sie schafft die Voraussetzungen für Willens- und Meinungsbildungsprozesse. Deshalb sind im Landespressegesetz die Behörden verpflichtet, den Vertreterinnen und Vertretern der Presse die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen.

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In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110