Folgendes Ergebnis erzielten die eingesetzten Kräfte:
1 Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie der Verdacht des illegalen Aufenthalts des Fahrzeugführers 1 Anzeige gegen de Halter des Fahrzeuges wegen des Anordnens des Fahren ohne Fahrerlaubnis 13 x Ordungungswidrigkeitenanzeige (OWI) wegen Verstößen gegen das Fahrpersonalgesetz (z.B. Überschreiten der Lenkzeit) 4 x OWI wegen falscher oder gar keiner Ladungssicherung 7 x Verwarngelder wegen falscher Ladungssicherung 2 x OWI (Vorsätzliche Manipulation Sicherheitsgurt)
Besonders herausragend war folgender Sachverhalt: Ein 27-jähriger Tadschikischer Fahrer, mit Aufenthaltstitel in Polen, eines deutschen Paketdienstes fuhr vermutlich mit einer nicht gültigen, evtl. gefälschten Fahrerlaubnis. Weiterhin liegen im gleichen Sachverhalt Verstöße gegen das Ausländerrecht vor, da der Tadschike als Bürger eines Drittstaates nicht ohne weiteres in der EU, insbesondere in Deutschland arbeiten darf. Das Ausländeramt wurde hinzugezogen und verfügte eine selbstständige Ausreise aus der Bundesrepublik binnen 5 Tagen.
Insbesondere dieser direkte Austausch zwischen den Kolleginnen und Kollegen der verschiedenen Behörden vor Ort war hilfreich bei der Abarbeitung von den verschiedensten Sachverhalten. Daher werden solche behördenübergreifende Kontrollen auch zukünftig durchgeführt.
Insgesamt wurden bei diesem Einsatz Verstöße geahndet die den Fahrerinnen und Fahrern 30.000 Euro kosten werden.