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Sprüche auf Demonstrationsplakaten
Versammlungsrecht
Gemäß Artikel 8 Absatz 1 des Grundgesetzes haben alle Deutschen das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
KPB Soest, Daniela Holuscha

Anzeige einer Versammlung unter freiem Himmel 

Verwenden Sie für Ihre Versammlungsanzeige gerne das zum Download stehende Formular und senden Sie dies per E-Mail an die Kreispolizeibehörde Soest: versammlung.soest [at] polizei.nrw.de (versammlung[dot]soest[at]polizei[dot]nrw[dot]de).

Wichtig: Wenn Sie außerhalb der üblichen Bürozeiten, zum Beispiel am Wochenende, kurzfristig eine Versammlung anmelden wollen, nutzen Sie bitte einen der folgenden Wege:

 

Rechtliches: Versammlungen unter freiem Himmel 

Das Recht, sich friedlich und ohne Waffen unter freiem Himmel zu versammeln, ist einer der grundlegenden Pfeiler unserer Demokratie – und daher auch in Artikel 8 des Grundgesetzes verankert. Eine Versammlung in diesem Sinne liegt vor, wenn mindestens drei Personen zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung zusammen kommen. Infostände mit einseitigem Informationsangebot, Volksfeste und sonstige (Vergnügungs-)Veranstaltungen fallen deshalb nicht unter den Versammlungsbegriff.

In Nordrhein-Westfalen findet für öffentliche Versammlungen das Versammlungsgesetz NRW (VersG NRW) Anwendung.

Grundsätzlich ist eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel mindestens 48 Stunden vor der Einladung oder dem Aufruf zu der Versammlung bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Für Versammlungen, die im Kreis Soest durchgeführt werden sollen, ist die Kreispolizeibehörde Soest als Versammlungsbehörde zuständig.

Sinn der Anzeigepflicht ist es, den Schutz der Versammlung durch die Polizei zu ermöglichen und somit einen friedlichen Ablauf und die störungsfreie Ausübung des Grundrechtes auf Versammlungsfreiheit zu gewährleisten. Die Polizei berät dafür die Veranstalterin oder den Veranstalter zu den Einzelheiten der Versammlung. Durch die rechtzeitige Anzeige im Vorfeld können sich die Veranstaltenden und die Polizei umfassend austauschen, notwendige Maßnahmen erörtern und offene Fragen oder Probleme vorab klären. In einem Kooperationsgespräch wird so zum Beispiel der Weg eines Aufzugs vereinbart, um möglicherweise notwendige Verkehrsmaßnahmen wie Straßensperrungen vorzubereiten.

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110