Für Versammlungen unter freiem Himmel ist dieses Recht jedoch durch das Versammlungsgesetz beschränkt.
Danach ist eine beabsichtigte Versammlung (z. B. eine Demonstration, eine Kundgebung oder ein Aufzug) anzuzeigen, und zwar deshalb, damit ein störungsfreier Verlauf geplant und gewährleistet werden kann. Wichtig ist, dass die Anzeige grundsätzlich 48 Stunden vor Bekanntgabe der Absicht, die Versammlung durchzuführen, bei der Kreispolizeibehörde eingeht.
Hier erreichen Sie uns: Kreispolizeibehörde Soest ZA 12 - Versammlungsrecht Walburger-Osthofen-Wallstraße 2 59494 Soest Fax: 02921 9100-1199 E-Mail: versammlung.soest [at] polizei.nrw.de
Wenn Sie außerhalb der üblichen Bürozeiten, zum Beispiel am Wochenende, kurzfristig eine Versammlung anmelden wollen, können Sie dies auch - persönlich in jeder Polizeiwache, - telefonisch (02921 9100-0), - per Fax (02921 9100-1399) oder - per E-Mail (poststelle.soest [at] polizei.nrw.de) vornehmen.
Mit dem rechts zum Download stehenden Formular können Sie eine Versammlung anmelden.