Wenn man als Radfahrender gesehen wird, ist vieles einfacher im Straßenverkehr. Helle oder sogar reflektierende Kleidung sowie eine gut funktionierende Beleuchtungsanlage sollten selbstverständlich sein. Außerdem sorgen Fahrradhelme dafür, dass der Kopf nicht ungeschützt bei einem Unfall ist. Die Teilnahme am Straßenverkehr setzt nicht nur mit dem Fahrrad einen klaren Kopf voraus. Alkohol und andere Drogen sind damit nicht vereinbar. Besonders Unfallträchtig sind Abbiegemanöver. Der tote Winkel beim rechts abbiegen oder das umsichtige Verhalten beim links abbiegen sind Dinge die jeder Radfahrende beachten sollte. Autofahrende sollten den Schulterblick niemals vergessen.
Radler/innen haben sich genauso wie andere Verkehrsteilnehmer an sämtliche Regeln der Straßenverkehrsordnung zu halten. Umgekehrt sollten Autofahrende Radler/innen als gleichgestellte Verkehrsteilnehmer achten. Dazu gehört neben genügend Abstand beim Überholen von Radfahrenden natürlich auch das Freihalten von Radwegen und Fahrradschutzstreifen. Wer hier parkt, gefährdet bewusst die Radfahrenden da diese so auf die Straße ausweichen müssen. Die in der StVO festgelegten Mindestabstände beim Überholen von Fahrrädern (innerorts 1,5 m, ausserorts 2,0 m) sollten selbstverständlich für jeden Autofahrenden sein. Ist nicht genügend Platz zum Überholen vorhanden, dann ist Geduld gefragt.
So ein Pedelec ist schon eine feine Sache. Mann kann leichter weitere Strecken zurücklegen als ohne den elektrischen Rückenwind. Doch so ein Pedelec sollte auch beherrscht bwerden. Gerade ältere Mitbürger haben Probleme dabei. Durch den Motor beschleunigt das Zweirad sehr schnell. Beim Anhalten macht es bei einem kleinen Tritt in die Pedale nochmals einen Satz nach vorn. Das kann für ungeübte recht gefährlich sein. Darum sollten Senioren zunächst ein Pedelec-Training absolvieren bevor sie die neu gewonnene Freiheit mit Akkubetrieb genießen.
Leider ist es oft so, dass einige wenige Radfahrende und auch Autofahrende sich oftmals nicht an die geltenden Regeln halten. So gefährden und behindern sie die jeweils Anderen. Die Bitte der Polizei ist eigentlich ganz einfach: „Im § 1 der Straßenverkehrsordnung geht es um gegenseitige Rücksichtnahme. Wenn dies von allen beherzigt wird, gibt es auch weniger Unfälle und Ärger im Straßenverkehr. Gegenseitige Schuldzuweisungen von einer zur anderen Verkehrsteilnehmergruppe bringen uns nicht weiter. Einsicht und Rücksicht sind zielführend für alle. Unbelehrbare müssen mit einem konsequenten Vorgehen der Polizei rechnen!“